25. Jun 2021 | Personal
Urteil: Ausländische Pflegekräfte haben Recht auf Mindestlohn
Ausländischen Pflegekräften in der 24-Stunden-Pflege steht einem aktuellen Urteil zufolge als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn zu.

Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil entschieden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete das Urteil in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“ am Freitag als „wegweisend und richtig“, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd). „Arbeit hat eine Würde. Egal ob Sie aus Bukarest oder aus Bottrop kommen: Wenn Sie arbeiten, dann haben sie einen anständigen Lohn verdient“, so Heil.
Passend dazu: Mit mehr Geld ausländische Fachkräfte gewinnen
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht indes großen Handlungsbedarf bei der 24-Stunden-Pflege. Sie müsse zu einem Megathema der Politik werden, sagte er laut epd den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Haftungsrecht AP
Heimbewohner Hans Meyer stürzt aus dem Bett und verletzt sich. Patientin Siglinde Müller verbrennt sich am heißen Tee. Altenpflegeschülerin Alica Schulz führt eine Dekubitusprophylaxe nicht fachgerecht durch. Immer wieder stellt sich im Pflegealltag die Frage: Wer ist wann wofür haftbar? Rechtsexperte Thomas Klie vermittelt in ausgewählten Fallbeispielen, was Pflegekräfte wissen müssen. Von der Delegation ärztlicher Tätigkeiten bis hin zu Risikomanagement, Schadensersatz und Haftpflichtversicherung. Das hilfreiche Arbeitshandbuch ist anschaulich, kompakt und praxisorientiert. So gewinnen Sie als Pflegekraft schnell an Sicherheit und handeln im Pflegealltag souverän und verantwortungsvoll.
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