28. Jun 2021 | Personal
DBfK: Gesetz zur Pflegereform ist „substanzlos“
Mit der Pflegereform durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Bundesregierung ihre gesundheits- und pflegepolitische Arbeit für diese Legislaturperiode beendet. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wertet das Gesetz als halbherzigen pflegepolitischen Schnellschuss.

„Die Regelung zur Verbesserung der Gehälter für Pflegende in der Langzeitpflege wird für die große Mehrheit nicht spürbar sein“, so die DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. Ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) war ein flächendeckender Tarifvertrag für die Langzeitpflege. Dieses Ziel wurde laut Bienstein verfehlt.
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Ebenso habe die Bundesregierung die vereinbarte schnelle Einführung eines Personalbemessungsverfahrens versäumt. Auch in der Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegende sieht der Verband nur einen Teilerfolg.
Die schnelle Verabschiedung eines halbherzigen Gesetzes, das als Pflegereform angekündigt war, werfe insgesamt kein gutes Licht auf die pflegepolitische Arbeit der Bundesregierung. „In der Pandemie haben wir immer wieder erlebt, dass die professionelle Pflege noch immer nicht den politischen Stellenwert hat, den sie braucht“, so Bienstein. Zwar habe es pandemiebezogen immer wieder Gesten der Wertschätzung gegeben. „Harte Fakten in Form von Gesetzen wären aber mehr wert gewesen“, sagte Bienstein.
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