05. Okt 2021 | Pflegepraxis
Umgang mit Suizidwunsch: DGP veröffentlicht Handreichung für Pflegeeinrichtungen
Anfragen nach assistiertem Suizid nehmen zu. Das sagt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Sie hat einen praxisnahen Leitfaden mit Empfehlungen für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Hospizen veröffentlicht.

Wenn ein zu pflegender Mensch einen Todeswunsch äußere, sollten die Verantwortlichen in den Einrichtungen das im Gespräch nicht abblocken und werten, empfiehlt die DGP. Stattdessen sollten sie Verständnis dafür aufbringen, Auslöser und Ursachen hinterfragen sowie der betreffenden Person helfen, eine ressourcenorientierte Perspektive einzunehmen („Was hält Sie am Leben?“).
Passend dazu: Wie Bewohnerinnen und Bewohner für den Notfall vorsorgen können
Zudem hätten Betroffene oft großen Informationsbedarf. Häufig sei ihnen nicht bekannt, dass „jede medizinische und pflegerische Maßnahme nur bei entsprechender Indikation und mit ihrem Einverständnis begonnen und weitergeführt werden darf“, so die DGP.
Verzicht auf Nahrung ist oft der einzige Ausweg
Für pflegebedürftige Menschen mit Sterbewunsch ist der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET), umgangssprachlich auch „Sterbefasten“ genannt, eine mögliche Handlungsoption, um das Leiden zu verkürzen. Damit die betreffende Person eine wohlinformierte Entscheidung treffen könne, sollte sie umfassend über den zu erwartenden zeitlichen Verlauf, die Symptome und Komplikationen sowie deren Kontrolle und medizinische und pflegerische Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt werden, empfiehlt die DGP.

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