13. Apr 2022 | Recht
Freistellung bei fehlendem Impfnachweis ist rechtens
Ein Seniorenheim in Hessen darf Beschäftigte von der Arbeit freistellen, wenn kein Nachweis einer Corona-Impfung vorliegt, entschied das Arbeitsgericht Gießen.

Damit wies das Arbeitsgericht am Dienstag die Anträge von zwei Mitarbeitern eines Alten- und Pflegeheims auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Eilverfahren zurück.
Geklagt hatten eine Wohnbereichsleitung und eine weitere Pflegefachkraft des Pflegeheims im mittelhessischen Pohlheim, die beide nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Weil die beiden Männer bis zum Stichtag Mitte März keinen Nachweis über eine Impfung vorgelegt hatten, stellte sie ihr Arbeitgeber ohne Fortzahlung des Gehalts frei.
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Aus dem zugrundeliegenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes ergebe sich keine Beschäftigungspflicht, bis etwa ein Gesundheitsamt über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden hätte, begründete die Vorsitzende Richterin die Urteile. Der Arbeitgeber könne zudem auf Grundlage des Gesetzes und im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis von Heimbewohnern entscheiden, ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter freizustellen.
Der Anwalt der Kläger argumentierte hingegen, dass von diesen keine Gefahr für die Heimbewohner ausgehe. Die Männer seien „keine Spreader, weil sie jeden Tag getestet werden“. Zudem biete eine Corona-Impfung keinen vollständigen Infektionsschutz.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist möglich. Zudem laufen in den Fällen noch die Hauptverfahren.
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Haftungsrecht AP
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