Bestimmte Aufgaben sind nur durch Pflegefachpersonen auszuübenFoto: Werner Krüper
29. Okt 2019 | News
Vorbehaltsaufgaben werten den Pflegeberuf auf
Das neue Pflegeberufegesetz regelt die ab 2020 geltende neue Pflegeausbildung und definiert darüber hinaus Tätigkeiten, die erstmals Pflegefachpersonen vorbehalten sind. Professionell Pflegende erhalten dadurch mehr Autonomie und berufsethische Verantwortung.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüße die Entscheidung, bestimmte Tätigkeiten der Pflege vorzubehalten: Dieses "Novum" unterstreiche die besondere Zuständigkeit von Pflegefachpersonen für Patientenschutz und Pflegequalität, sagt Christina Zink, Referentin für Jugend und Ausbildung beim DBfK Nordwest.
Die Einräumung vorbehaltener Tätigkeiten gehe aber auch mit einer rechtlichen und berufsethischen Verantwortung einher: "Spätestens bei einer gutachterlichen Tätigkeit bei gerichtlichen Verfahren zu Pflegefehlern wird geprüft werden, ob auch ein Organisationsverschulden im Hinblick auf die Einhaltung der Vorbehaltsregelungen vorliegt", verdeutlicht Zink die juristische Dimension.
Lesen Sie in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege, was "Vorbehalt" bedeutet, auf welche Tätigkeiten sich die neue Regelung bezieht und welche Konsequenzen sich daraus für die praktische Arbeit beruflich Pflegender ergeben. Auch verdeutlich Zink in ihrem Artikel, wo der DBfK noch gesetzlichen Nachbesserungsbedarf zu den vorbehaltenen Tätigkeiten sieht.

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