Exklusiv
Gericht: Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Pflegehelferin war rechtens
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie abgewiesen. Der Landkreis hatte ihr den Einsatz im Krankenhaus untersagt, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegte. Berufung ist noch möglich.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Der Landkreis Osnabrück hatte der Frau im November 2022 untersagt, als Pflegehilfe im Christlichen Krankenhaus in Quakenbrück tätig zu sein, weil sie keinen Impf- oder...
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