Personal
Einmaliges Checken des Smartphones ist keine Arbeitszeit
Mitarbeitenden ist in ihrer Freizeit das Lesen einer SMS von ihrem Arbeitgeber über den Beginn ihrer zuvor eingeteilten Arbeitsschicht zuzumuten, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Streitfall ging es um einen Notfallsanitäter aus Schleswig-Holstein, wie der Evangelische Pressedienst am Freitag mitteilte. Legt eine betriebliche Regelung fest, dass Springerdienste eines Notfallsanitäters von der Arbeitgeberin einen Tag zuvor zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen werden, darf der Beschäftigte...
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