Nachrichten

Überarbeitete Richtlinien zur Pflegebegutachtung in Kraft getreten

Die Richtlinien zur Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wurden überarbeitet und sind jetzt in Kraft getreten. In bestimmten Fallkonstellationen erlauben diese jetzt eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch.

Pflegebegutachtungen per Telefon sind in bestimmten Fallkonstellationen erlaubt. Bild: Adobe Stock/chinnarach

„Eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade ist für die Versicherten der entscheidende Schlüssel, um die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorsitzende des MD Bund. „Die Möglichkeit, strukturierte Telefoninterviews bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen einzusetzen, ist ein erster wichtiger Schritt, um das gestiegene Begutachtungsaufkommen bewältigen zu können. Dem müssen nun jedoch weitere folgen, um den zeitnahen Zugang zu Leistungen in jedem Fall dauerhaft sicherzustellen.“

Gesetzliche Grundlage für die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Schon vor den Diskussionen um das PUEG hat der Medizinische Dienst eine pflegewissenschaftliche Studie an den Universitäten Bielefeld und Osnabrück (Prof. Klaus Wingenfeld und Prof. Andreas Büscher) beauftragt. In dieser wurde untersucht, in welchen Fallkonstellationen das strukturierte Telefoninterview als Alternative zum Hausbesuch einsetzbar ist. Die Ergebnisse der Studie sind in die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien eingeflossen.

Das strukturierte Telefoninterview wurde vom Medizinischen Dienst bereits während der COVID-19 Pandemie entwickelt und erfolgreich eingesetzt, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Personen vor Infektionen zu schützen und gleichzeitig eine zeitnahe Begutachtung und damit den schnellen Bezug von Pflegeleistungen sicherstellen zu können.