Recht
Arbeitsrecht: „In der Freizeit schweigt das Handy“
Werden Änderungen oder Konkretisierungen am Dienstplan vorgenommen, müssen die betreffenden Mitarbeitenden darüber informiert werden. Aber: Sie sind nicht dazu verpflichtet, in ihrer Freizeit auch erreichbar zu sein.
Wie Isabel Bierther, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, in der erklärt, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeiten ein Recht auf Unterreichbarkeit. Das hat Implikationen für die Dienstplanung. Zum Beispiel wenn Mitarbeitende aufgrund kurzfristiger Personalausfälle für zusätzliche Arbeitstage eingeplant werden....
Altenpflege Probeabo - DIGITAL (inkl. PLUS) + PRINT
Sie haben ein Altenpflege Digital oder Print-Abo?
Jetzt kostenfrei einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein Digital oder Print-Abo?
- Freier Zugriff auf alle Altenpflege PLUS Artikel und Webinare
- Monatliche Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege im ePaper und Print Format
- 8 Wochen testen & jederzeit kündbar