Recht
Bundestag beschließt Triage-Regelung
Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt werden. So sieht es ein Triage-Gesetz vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen wurde. Kritik an der Regelung gibt es trotzdem.

Triage bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ eines Patienten. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen, um körperlich beeinträchtigte Menschen nicht zu diskriminieren.
Dieses Ziel werde mit der Regelung jedoch nicht erreicht, kritisierte der niedersächsische Landtagsabgeordnete Constantin Grosch (SPD), der selbst im Rollstuhl sitzt sich bei der Behindertenbewegung AbilityWatch für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Denn die „kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ messe sich am gesundheitlichen Status und dem Krankheitsbild eines Menschen. „Und natürlich ist es so, dass Menschen mit Behinderungen oftmals Begleiterkrankungen und -erscheinungen haben, die ihre Überlebenswahrscheinlichkeit geringer ausfallen lassen“, so Grosch im Interview mit Ingo Zamperoni in den ARD-Tagesthemen am Donnerstag. Dadurch seien Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen laut Grosch weiterhin strukturell benachteiligt.
Union fordert Ausweitung der Anwendungsszenarien
Die Union bemängelte indes, dass die Regelung nur für Pandemien und nicht für Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge gelten soll. Die nun beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes muss noch durch den Bundesrat. Sie ist aber nicht zustimmungspflichtig.
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