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Home » Alle Beiträge » Arbeitsrecht: „In der Freizeit schweigt das Handy“

Recht

Arbeitsrecht: „In der Freizeit schweigt das Handy“

Werden Änderungen oder Konkretisierungen am Dienstplan vorgenommen, müssen die betreffenden Mitarbeitenden darüber informiert werden. Aber: Sie sind nicht dazu verpflichtet, in ihrer Freizeit auch erreichbar zu sein.

01.06.2023
Freizeit
Foto: AdobeStock/Syda Productions

Wie Isabel Bierther, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, in der erklärt, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeiten ein Recht auf Unterreichbarkeit. Das hat Implikationen für die Dienstplanung. Zum Beispiel wenn Mitarbeitende aufgrund kurzfristiger Personalausfälle für zusätzliche Arbeitstage eingeplant werden....

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11.11.2022

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