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Sachsen-Anhalt führt digitalen Pflegeplatzfinder ein

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das modernisierte Wohn- und Teilhabegesetz beschlossen. Kernstück: ein digitaler Pflegeplatzfinder, der Ende 2026 startet.

Der digitale Pflegeplatzfinder soll das Abtelefonieren von Einrichtungen ersetzen
Der digitale Pflegeplatzfinder soll das Abtelefonieren von Einrichtungen ersetzen. Foto: Werner Krüper

Laut Sozialministerin Petra Grimm-Benne soll das mühsame Abtelefonieren von Pflegeeinrichtungen der Vergangenheit angehören. Der digitale Pflegeplatzfinder wird verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze bündeln und kostenlos per App oder Internet abrufbar machen. Die Einführung ist für das letzte Quartal 2026 geplant.

Pflegeeinrichtungen müssen künftig freie Plätze unbürokratisch melden. Das „Kompetenzzentrum Pflege digital“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg baut das Portal auf und betreut es. Das Land nutzt dafür bestehende Meldewege zwischen Einrichtungen und Heimaufsicht.

Das novellierte Wohn- und Teilhabegesetz baut auch Bürokratie ab: Einrichtungen mit guten Qualitätsprüfungen werden nur noch alle zwei Jahre statt jährlich geprüft. Gleichzeitig etabliert es verbindliche Standards zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch. „Weniger unnötige Bürokratie bedeutet mehr Zeit für Pflege, Betreuung und Beratung“, sagte Grimm-Benne im Landtag.

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