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Pflegekammer Rheinland-Pfalz kassiert weitere juristische Niederlage

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist mit ihrem Berufungsantrag gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit die Urteile gegen die Beitragserhebung für 2025.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist mit ihrem Berufungsantrag gescheitert
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist mit ihrem Berufungsantrag gescheitert Foto: BG Pflege

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Antrag der Landespflegekammer auf Zulassung einer Berufung abgelehnt. Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtskräftig, laut denen die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025 rechtswidrig war.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Kammer-Mitgliedsbeiträge stattgegeben und dabei teils eklatante Mängel beim Vorgehen der Kammer festgestellt. Da das Gericht keine Berufung zuließ, hatte die Pflegekammer den Antrag bei der nächsthöheren Instanz gestellt – ohne Erfolg.

Die Kammer in Mainz teilte mit, die Entscheidung nun unverzüglich umzusetzen. Die Erhebung von Mitgliederdaten sei inzwischen weiterentwickelt worden. Nach Auffassung des Gerichts müssen auch Pflegefachpersonen erfasst werden, die außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen arbeiten – etwa in Arztpraxen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen oder Kindergärten.

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