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Kurzumfrage: Haben Sie die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereits genutzt?
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Beschäftigte dabei unterstützen, Missstände sicher und ohne Angst vor Benachteiligungen zu melden. Doch funktioniert das in der Pflegepraxis tatsächlich? Wir möchten wissen: Haben Sie eine Meldestelle schon genutzt – und was hat sie bewirkt? Mit einem Klick abstimmen.
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) trat am 31.5.2023 in Kraft und schützt Personen im beruflichen Umfeld, die Missstände oder Rechtsverstöße melden, vor Benachteiligungen.
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