Expertenstandards

Das Dekubitusrisiko individueller einschätzen

Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe wurde zum
zweiten Mal durch das Deutsche Netzwerk für
Qualitätsentwicklung in der Pflege
aktualisiert und
veröffentlicht. Alle Informationen zu den Neuerungen,
bei denen besonders die individuelle Pflege des
Bewohners nunmehr im Fokus steht, lesen Sie in der
aktuellen Ausgabe der Altenpflege.

- Die Pflegefachkraft führt Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe durch, die individuell für die Bewohnerin notwendig sind.Foto: Krüper

Die Autoren Sabine Hindrichs und Ulrich Rommel vom
Büro für Verfahrenspflege und
Pflegefachberatung
in Stuttgart erläutern, wie
dieser neue Fokus auf die individuelle Prophylaxe in
der Praxis aussieht. Als Beispiel dient Handlungsebene
1: "Einschätzung". In dieser Ebene soll nun klar
zwischen zwei Stufen unterschieden werden. Stufe 1 ist
die "Initiale kriteriengeleitete Einschätzung" zu
Beginn des pflegerischen Auftrags. Sie beinhaltet die
Überprüfung von Mobilitätseinschränkungen und externen
Einflussfaktoren der pflegebedürftigen Person. Sind die
Resultate nicht eindeutig und kann ein Dekubitusrisiko
nicht klar ausgeschlossen werden, so kommt Stufe 2 zum
Tragen: Die "differenzierte kriteriengeleitete
Einschätzung des individuellen Dekubitusrisikos". Darin
wird der Bewohner tiefergehend, beispielsweise
hinsichtlich seines allgemeinen Gesundheitszustandes
oder Durchblutungsstörungen, untersucht.

Wird ein Dekubitusrisiko festgestellt, sollten die
erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit dem betroffenen
Bewohner abgesprochen werden. Zu diesen zählen unter
anderem Mobilitätsförderung und der Einsatz
druckentlastender Maßnahmen und Hilfsmittel. Eine
weitere Neuerung ist außerdem die Evaluation der
Maßnahmen aus Perspektive der Organisation.

Die detaillierten Veränderungen innerhalb aller
Handlungsebenen finden Sie in der Januar-Ausgabe der
Altenpflege.