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Kiffen im Pflegeheim: Was sagt das Arbeitsrecht?

Seit April darf Cannabis in Deutschland besessen und konsumiert werden. Was dabei für Mitarbeitende von Pflegeheimen zu beachten ist.

Cannabis, Drogen
Foto: AdobeStock/Alina Rosanova

Zunächst hilft immer ein Blick in den Arbeitsvertrag, empfiehlt Isabel Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege. Gibt es darin ein Verbot des Drogenkonsums, kann jeder Verstoß dagegen sanktioniert werden. Der Arbeitgeber könne auch ein betriebliches Verbot des Konsums von Drogen einführen, gegebenenfalls unter Mitbestimmung des Betriebsrats.

Ansonsten sei der Konsum nur dann problematisch, wenn er die Arbeit beeinträchtige und der oder die Mitarbeitende die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen könne. In diesem Fall seien auch die Kolleginnen und Kollegen dazu verpflichtet, Schaden von den Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden und den Arbeitgeber über den Konsum zu unterrichten. „Denn nur so wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, Gefahr für Leib und Leben abzuwenden“, so Bierther.

Was sonst noch im Zusammenhang mit Cannabis im Pflegeheim zu beachten ist, lesen Sie in der Rubrik „Recht“ in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege. Jetzt kostenlos acht Wochen lesen.