Personal
Mit mehr Geld ausländische Fachkräfte gewinnen
Ein Gesetzentwurf zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte sieht eine staatliche Förderung aus den Mitteln des Bundesfinanzministeriums (BMF) von jährlich bis zu mehr als 30 Millionen Euro bis Ende 2025 vor. Der Entwurf zum „Gesetz zur Qualität und Förderung der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland“ war am 12. April Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) sieht es als gute Nachricht, dass zugelassene Leistungserbringer aus der Pflege bis zu 6.000 Euro pro Pflegekraft aus dem Ausland erhalten könnten. „Wir dürfen jedoch nicht den Fehler machen, uns jetzt mehr mit einem Gütesiegel zu beschäftigen als mit der Vermittlung“, sagte Meurer. Das geplante Gesetz verspreche die dringend notwendige finanzielle Förderung für die anwerbenden Pflegeunternehmen.
Meurer kritisierte, dass die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in den Anwerbeprozess einzubinden sei: „Bisher ist es diesen Institutionen nicht gelungen, den Bedarf zu decken, und nun sollen alle Anwerbeverfahren durch diesen Flaschenhals?“
Korrekturbedarf bestehe bei der Dauer der geplanten Förderung, die nach Ansicht des bpa-Präsidenten auch nach 2025 weiterlaufen sollte. Geändert werden sollte auch die Regelung, die beinhaltet, dass nur Mittel fließen, wenn das Ausbildungs- und Herkunftsland mindestens 3.500 Kilometer von der deutschen Außengrenze entfernt ist. „Die Mindestentfernung sollte auf 1.000 Kilometer abgesenkt werden“, so Meurer.
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