Ausbildung
Pflegeausbildung: Abschlussprüfung muss wiederholt werden
Aufgrund der Weitergabe von prüfungsrelevanten Unterlagen durch eine Lehrkraft muss die schriftliche Zentralprüfung in der Pflegeausbildung im Saarland wiederholt werden.
Das Landesprüfungsamt wurde am 4. Juli darüber informiert, dass prüfungsrelevante Unterlagen der dreitägigen schriftlichen Zentralprüfung in der generalistischen Pflegeausbildung vorab an Auszubildende einer Pflegeschule zu Übungszwecken ausgegeben wurden. Dies teilte das saarländische Gesundheitsministerium am Freitag mit. Eine sofortige Prüfung des Sachverhalts ergab, dass auch die Fragen für den zweiten Prüfungstag betroffen waren. Auch dieser Teil der Prüfung musste abgesagt werden. Zudem verdichteten sich Hinweise, dass auch die bereits am 3. und 4. Juli abgelegten Prüfungsteile vorab bekannt geworden sein könnten.
Um eine rechtssichere und faire Prüfung zu gewährleisten, wird die gesamte schriftliche Zentralprüfung wiederholt. In einer Videoschaltung des Landesprüfungsamtes und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit mit den Pflegeschulen wurden die Hintergründe erläutert und Nachholtermine vereinbart. Die Nachprüfung findet vom 23. bis 25. Juli statt.
Stefan Funck, Direktor des Landesamtes für Soziales, betont die Notwendigkeit der Entscheidung trotz der Belastung für die Prüflinge. Ziel sei es, die Prüfungen zügig nachzuholen, um die Ausbildung planmäßig abschließen zu können.
Passend dazu: Hinweise auf Unzufriedenheit mit der Pflegeausbildung
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren