Personal
Pflegekammer Schleswig-Holstein erinnert an Vollbefragung
Vom 15. bis 28. Februar können die Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein per Briefwahl über den Fortbestand der Kammer abstimmen.

Die Kammer weist in einer Mitteilung daraufhin, dass nurvollständig registrierte Mitglieder an der Befragung teilnehmen dürfen. Nochbis zum 18. Januar können Mitglieder fehlende Unterlagen, wie eine Kopie derBerufsurkunde, nachreichen. Wer nicht sicher ist, ob bereits alle Unterlagenvorliegen, kann dies in der Geschäftsstelle der Pflegeberufekammer erfragen.Benötigt werden dafür die Mitgliedsnummer und das Geburtsdatum.
Das Land Schleswig-Holstein hatte 2020 eine erweiterteAnschubfinanzierung über 3 Millionen Euro mit der Auflage verknüpft, dass dieKammer alle ihre Mitglieder im ersten Quartal 2021 über deren Fortbestandbefragt. Vorgesehen sind nur zwei Abstimmungsmöglichkeiten: Entweder wird dieKammer aufgelöst oder sie bleibt mit Pflichtbeiträgen weiter bestehen.
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