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Schneider plant Grundgesetzänderung für besseren Hitzeschutz
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will das Grundgesetz ändern, um dem Bund mehr Handlungsmöglichkeiten beim Hitzeschutz zu geben. Besonders Pflegeheime und Krankenhäuser sollen profitieren.
Schneider kündigte für das zweite Halbjahr einen Vorschlag zur Grundgesetzänderung an. Hitzeschutz soll eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. „Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat“, sagte er in Berlin.
Derzeit kann der Bund Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder Schattenplätze nur schwer als Modellprojekte finanzieren, so Schneider. Für die Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz unterstützt den Vorstoß. Laut Brysch könnten damit 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern freigegeben werden. „Eine Grundgesetzänderung ist die Lösung, um die 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner in den Sommermonaten vor extremen Temperaturen zu schützen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Passend dazu: Vertiefen Sie im PflegeKompass Ihre Kenntnisse, wie Sie In der Regulierung der Körpertemperatur unterstützen können. Ziel der Unterstützung ist es, Probleme und Risiken in der Thermoregulation frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einzuleiten.
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