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Pflegeassistenz: Gesetz für eine einheitliche Ausbildung auf dem Weg
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, ein Assistenzberufegesetz zu entwickeln, das die Pflegeassistenzausbildung bundesweit vereinheitlicht. Nach Kenntnis der Redaktion Altenpflege soll es im kommenden Jahr eingebracht werden.
Ein entsprechendes Gesetz werde derzeit gemeinsam von Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium vorbereitet. Das teilte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage der Redaktion Altenpflege mit. Demnach soll das Gesetz 2024 eingebracht und noch im Laufe der Legislaturperiode, also bis spätestens Ende 2025, umgesetzt werden.
Nach Informationen aus vertraulichen Quellen der Redaktion Altenpflege soll das neue Gesetz voraussichtlich auf eine zweijährige Assistenzausbildung hinauslaufen – was Implikationen für Pflegehilfskräfte in den Bundesländern haben könnte, in denen die Ausbildung bislang in einem Jahr möglich gewesen ist. Das neue Gesetz könnte möglicherweise Anerkennungsverfahren für viele Hilfskräfte nach sich ziehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte auf dem Deutschen Pflegetag 2023 auch eine bessere Bezahlung der Pflegeassistenzkräfte durch das Gesetz in Aussicht gestellt.
Welche pflegepolitischen Gesetze darüber hinaus im kommenden Jahr auf der Agenda stehen oder bereits auf der Zielgeraden sind, lesen Sie in der kommenden Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege.
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