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Wie Heimbewohner von Telemedizin profitieren können

Der Selektivvertrag „VisitON“ ermöglicht Pflegeheimbewohnern im Kreis Euskirchen und der Stadt Hückelhoven virtuelle Hausbesuche per Telemedizin. Nun ist auch die IKK classic dem Vertrag beigetreten.

Heimbewohnerin redet per Telemedizin mit ihrer Ärztin
Eine Heimbewohnerin redet per Telemedizin mit ihrer Ärztin. Foto: AdobeStock/M. Dörr & M. Frommherz

Mit dem Selektivvertrag „VisitON“ wurde die Möglichkeit geschaffen, Delegationsleistungen mit der AOK Rheinland/Hamburg abzurechnen. Der Selektivvertrag ist allerdings nicht exklusiv. Er enthält eine Beitrittsklausel, von der nun die IKK classic als erste Krankenkasse Gebrauch gemacht hat, wie die AOK am Freitag mitteilte.

Vorteile bietet die Telemedizin für Pflegebedürftige auch in stationären Altenpflegeeinrichtungen.  „Insbesondere in ländlichen Regionen mit häufig geringer Arztdichte bietet ‚VisitON‘ den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ärztlichen Leistungen“, sagte Kai Swoboda, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der IKK classic.

Im ländlich geprägten Kreis Euskirchen ermöglichen sogenannte Teledoc-Stationen eine effektive medizinische Versorgung ohne lange Anfahrtswege für Ärzte. So werden unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden und die Bewohnerinnen und Bewohner können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Der Vertrag umfasst elf Pflegeeinrichtungen, weitere Kassen können sich anschließen. Langfristig strebt die AOK Rheinland/Hamburg die flächendeckende Einführung der Televisite als Regelversorgung an.

Hörenswert: Podcast zur Telemedizin: Televisite: Eine Chance in Zeiten des Ärztemangels