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Familienministerium prüft Weiterentwicklung des WBVG
Das Familienministerium (BMFSFJ) prüft eine Weiterentwicklung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG), die rechtliche Grundlage für den Heimvertrag, und hat hierzu ein Diskussionspapier vorgelegt. Dies war der Auslöser für ein Gespräch, das der BKSB mit Mitgliedern des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von MdB Ulrike Bahr geführt hat. In einem fachlichen Austausch wurden Kritikpunkte und Reformbedarf erörtert.
Der BKSB fordert weitgehende Maßnahmen: „Eine umfassende Reform ist dringend erforderlich“, so die juristische Referentin des BKSB, Wanda Bartoszewski. „Im Sinne eines Interessensausgleichs gilt dies im Hinblick auf den Verbraucherschutz, aber auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für die Unternehmen.“
Der Bundesverband habe auf zahlreiche kritische WBVG-Vorschriften hinweisen können, die einer Reform bedürfen, von bürokratischen Hemmnissen (Schriftformerfordernis bei Entgelterhöhungen gem. § 9 Abs. 2 WBVG) über die Behandlung von unternehmerischen Risiken (Sicherheitsleistungen gem. § 14 WBVG) bis hin zu Kostenaspekten (Inrechnungstellung anderweitig nicht gedeckter höherer Investitionskosten gem. § 7 Abs. 3 WBVG). Auch die Regelungen zum Vertragsende bei Kündigung oder beim Versterben des/r Bewohner/in sind zu überarbeiten.
Prof. Dr. Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des BKSB sagte: „Das interne Diskussionspapier des Ministeriums zu diesem Thema verschärft die einseitige Ausrichtung des Heimrechts. Der Gesetzgeber muss bei der Reform des WBVG eine gute Balance zwischen Verbraucherschutz und Unternehmensschutz erreichen. Der BKSB ist zu weiteren Gesprächen mit der Politik gerne bereit.“
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