Personal
Fachkraftquote wird abgeschafft: Sachsen reformiert Heimrecht
Der Sächsische Landtag hat am 20. März 2024 das „Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ (Drs 7/14987) beschlossen. Die bisherige Fachkraftquote soll damit nun wegfallen.
Das neue „Sächsische Wohnteilhabegesetz“ (SächsWTG) ersetzt das bisherige „Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz“ und schafft einen neuen regulatorischen Rahmen für verschiedene Wohnformen für Pflegebedürftige, darunter Pflegeheime und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die Expert:innen von KMR-Rechtsanwälte weisen auf ihrer Website darauf hin, dass mit diesem Gesetz die bisherige Pflichtquote für Fachkräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen wegfällt. Stattdessen wird ein flexiblerer Personaleinsatz ermöglicht, der sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen richtet, was Markus Scholz, der pflegepolitische Sprecher der Grünen, als eine Anpassung an die realen Bedarfe und Wünsche der Bewohner je nach Pflegegrad betont.
Für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Sachsen ergeben sich ebenfalls Änderungen, so die Experten von KMR. Die Unterscheidung zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten Gemeinschaften soll klarer werden, wobei selbstverantwortete Gemeinschaften ein Selbstbestimmungsgremium vorsehen. Auch wenn anfangs ein Leistungsanbieter beteiligt ist, kann eine Gemeinschaft als selbstverantwortet gelten, sofern nach bis zu sechs Monaten ein Selbstbestimmungsgremium eingerichtet wird. In anbieterverantworteten Gemeinschaften ist eine dauerhaft anwesende Pflegefachkraft nicht mehr zwingend, sofern der Betreuungsbedarf dies nicht erfordert, und es reicht eine Rufbereitschaft aus. Ebenso ist für solche Gemeinschaften keine separate Pflegedienstleitung mehr notwendig.
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