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Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich

Die Prüfdienste können nun auch per Videotelefonie die Pflegebedürftigkeit feststellen. Die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MD-Bund) treten am Donnerstag in Kraft.

Begutachtungsverfahren soll beschleunigt werden
Eine Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes führt eine Begutachtung per Video durch. Foto: AdobeStock/M. Dörr, M. Frommherz

Wann ist eine Fernbegutachtung möglich?

Eine Begutachtung per Videotelefonie kann grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen auch eine Begutachtung per Telefoninterview möglich ist. Dies gilt in erster Linie für mögliche Höherstufungen des Pflegegrades und für Wiederholungsbegutachtungen.

Unter welchen Voraussetzungen eine regelhafte Implementierung der Videobegutachtung möglich ist, untersuchen die Prüfdienste mit wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen im Rahmen eines großen Projektes. Dabei geht es unter anderem um die Frage, inwieweit die Ergebnisse einer videobasierten Begutachtung mit denen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen. Zudem werden die Praktikabilität sowie die Akzeptanz der videobasierten Begutachtung aus Sicht aller Beteiligten untersucht. Das Projekt läuft bis Ende März 2026.

Welche Vorteile hat die Begutachtung per Videotelefonie?

Angesichts der steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen nimmt auch die Zahl der notwendigen Begutachtungen zu. Das Verfahren per Videotelefonie soll sicherstellen, dass Betroffene schnell einen Termin und somit zeitnah Zugang zu notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Und es soll An- und Zugehörigen, die am Begutachtungstermin nicht vor Ort sein können, die Teilnahme erleichtern.