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Verbraucherzentrale: Verstöße bei Heimkosten-Erhöhung

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eigenen Angaben nach in einigen Fällen klare Rechtsverstöße bei Entgelterhöhungen in Pflegeheimen festgestellt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft Pflegebedürftige und deren Angehörige auf, aktuelle Entgelterhöhungsschreiben und dazugehörige Heimverträge zur Prüfung einzureichen Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

„Häufig sind Entgelterhöhungsschreiben unklar formuliert, intransparent oder entsprechen nicht den formalen Anforderungen“, sagte Micaela Schwanenberg, Referentin im Team Recht der Verbraucherzentrale Sachsen, laut einer Mitteilung.

Gesetzliche Fristen würden nicht eingehalten und zentrale Rechtsgrundsätze missachtet. Auch Vertragsklauseln sind den Angaben nach nicht immer rechtmäßig. Die Verbraucherzentrale ruft Pflegebedürftige und deren Angehörige auf, aktuelle Entgelterhöhungsschreiben und dazugehörige Heimverträge zur Prüfung einzureichen. Ziel ist es laut Mitteilung, herauszufinden, ob die festgestellten Verstöße Einzelfälle sind oder ob ein systematisches Problem vorliegt.

Zum 1. Januar dieses Jahres waren laut Daten des Verbands der Ersatzkassen in Sachsen im ersten Jahr im Heim im Schnitt 2.381 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig. (dpa)