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Hamburg startet digitales Notfallnetz für Pflegeheime
Hamburg geht neue Wege in der Notfallversorgung in Pflegeheimen. Statt unnötiger Krankenhausfahrten beraten Experten per Telekonsil. Pflegekräfte übernehmen mehr Verantwortung.
In Pflegeheimen im Hamburger Süden startet eine innovative Notfallversorgung per Telemedizin. Nicht lebensbedrohliche Notfälle werden künftig nicht mehr automatisch in die Notaufnahme verlegt. Stattdessen beraten Experten der Notaufnahme des Asklepios Klinikums Hamburg-Harburg die Pflegekräfte per Telekonsil.
Nach der Beratung übernehmen geschulte Pflegekräfte die Erstversorgung oder koordinieren eine ambulante Weiterbehandlung. Grundlage ist ein neuer Vertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg, der IKK classic, der Techniker Krankenkasse (TK), dem Asklepios Klinikum und der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH.
„Wir freuen uns, dass wir mit diesem neuen Vertrag die Notfallversorgung der Pflegebedürftigen erheblich verbessern können“, betont Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Auch Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, sieht einen Vorteil: „Die bessere Vernetzung von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen stärkt die Versorgung.“
Das Telekonsil ermöglicht eine digitale Übermittlung von Vitalwerten und Bildgebung an die Notaufnahme. Kai Swoboda, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der IKK classic, erklärt: „Dank moderner Telemedizin lassen sich Notfälle präziser einschätzen und direkt in Pflegeeinrichtungen lösen.“
PD Dr. Sara Sheikhzadeh, CMO der Asklepios Kliniken Gruppe, hebt die Bedeutung hervor: „Unnötige Transporte in die Notaufnahme bedeuten für ältere Menschen enormen Stress. Das zu vermeiden, ist medizinisch, ökonomisch und ethisch sinnvoll.“
Die Pflegekräfte erhalten spezielle Schulungen, um bestimmte Maßnahmen eigenständig durchzuführen. Katja Lohmann, Geschäftsführerin von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG, sagt: „Die Pflegebedürftigen profitieren von vertrauten Ansprechpartnern und kürzeren Wartezeiten. Gleichzeitig stärkt dies die Professionalität der Pflegefachkräfte.“
Gesetzliche Grundlage für das Modell ist §140a SGB V, der besondere Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ermöglicht.
Passend dazu: Stolperfallen bei der Digitalisierung der Pflege vermeiden. Thema auf dem AltenpflegeKongress in Hannover 11./12. März. Programm und Anmeldung…
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