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BIVA fordert gesetzlichen Hitzeschutz in Pflegeheimen

Der bundesweite Hitzeaktionstag am 4. Juni lenkt die Aufmerksamkeit auf eine zunehmende Gesundheitsgefahr, die insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen betrifft – und für die es bislang zu wenige verbindliche Schutzmaßnahmen gibt.

„Hitze kann für pflegebedürftige Menschen lebensgefährlich sein – und sie sind oft völlig abhängig davon, dass andere für ausreichenden Schutz sorgen“, warnt Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsberatung beim BIVA-Pflegeschutzbund. Foto: AdobeStock/Kzenon (Symbolbild).

Hitzewellen führen regelmäßig zu einer erhöhten Sterblichkeit bei älteren Menschen. Pflegebedürftige sind dabei besonders betroffen: Viele von ihnen können nicht selbstständig für Abkühlung sorgen, ihre körperliche Regulation ist eingeschränkt, und sie sind auf strukturierte Schutzmaßnahmen angewiesen. Der Klimawandel verschärft diese Belastung.

„Hitze kann für pflegebedürftige Menschen lebensgefährlich sein – und sie sind oft völlig abhängig davon, dass andere für ausreichenden Schutz sorgen, können ihre Zimmer häufig nicht selbst verlassen oder lüften“, warnt Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsberatung beim BIVA-Pflegeschutzbund. „Deshalb braucht es jetzt verbindliche Standards, um Pflegeheime baulich und organisatorisch besser auf Hitzewellen vorzubereiten.“

Pflegeeinrichtungen oft unzureichend ausgestattet

In vielen stationären Einrichtungen fehlen grundlegende bauliche Voraussetzungen wie außenliegender Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion. Gleichzeitig gibt es keine bundesweit einheitlichen Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz, anders als beispielsweise in den detaillierten Regelungen zum Arbeitsschutz. Die Verantwortung für bauliche Vorgaben liege bei den Ländern – doch diese kämen ihrer Rolle bislang nicht ausreichend nach, so der BIVA-Pflegeschutzbund.

Zum einen fänden sich bislang keine verbindlichen Vorgaben zum Hitzeschutz in den jeweiligen Bauverordnungen der Länder, in denen geregelt wird, welche baulichen Standards Pflegeeinrichtungen einhalten müssen. Zum anderen hätten die Länder laut Gesetz auch die Aufgabe, Investitionskosten zu fördern. Diese Verpflichtung vernachlässigten sie seit Jahren zunehmend. „Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, die Investitionskosten wieder stärker zu fördern – und sie gezielt für den klimabedingten Umbau zu nutzen“, so Kempchen. Dadurch könnte verhindert werden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner noch stärker als ohnehin schon finanziell belastet werden.

BIVA fordert verbindliche Maßnahmen der Länder

Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht daher die Länder in der Pflicht und fordert:

  • die Verankerung klarer Hitzeschutz-Anforderungen in den Landesbauverordnungen für stationäre Einrichtungen,
  • gezielte Förderprogramme der Länder, um bestehende Gebäude nachzurüsten
  • sowie die systematische Einbindung des Hitzeschutzes in die Prüfungen von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht.

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