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Nachtdienst: DBfK fordert Mindestbesetzung in Pflegeeinrichtungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert bundeseinheitliche Mindestvorgaben für die nächtliche Personalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen.

DBfK-Präsidentin Vera Lux: „Gute Pflege braucht Zeit, Fachwissen – und ausreichend Personal." Foto: Susanne Schmidt-Dominé.

In einem neu veröffentlichten Positionspapier legt der Verband konkrete Vorschläge für eine gesetzlich verankerte Mindestbesetzung vor – orientiert am Modell Bremen.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass eine einzelne Pflegefachperson in der Nacht für 80 oder mehr Bewohner:innen verantwortlich ist“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Das gefährdet nicht nur die Sicherheit der Menschen in Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Gesundheit der beruflich Pflegenden.“

Bislang meist keine klaren Regelungen

In den meisten Bundesländern gibt es bislang keine klaren Regelungen für die Personalbesetzung in der Nacht – häufig reicht der gesetzliche Rahmen kaum über das Minimum einer einzigen Fachkraft hinaus. Aus Sicht des DBfK ist das angesichts des steigenden Pflegebedarfs und der zunehmenden Komplexität in der Langzeitpflege nicht länger vertretbar.

„Gute Pflege braucht Zeit, Fachwissen – und ausreichend Personal. Gerade nachts müssen Pflegefachpersonen in der Lage sein, auf Notfälle schnell zu reagieren, kollegialen Austausch sicherzustellen und selbst Pausen einhalten zu können“, so Lux.

Das Positionspapier fordert unter anderem:

  • mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung im Nachtdienst,
  • gestaffelte Zusatzbesetzungen je nach Bewohner:innenzahl,
  • eine einjährige Qualifikation für unterstützendes Personal im Nachtdienst.

Versorgungssicherheit in der Nacht verbessern

Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in der Nacht zu verbessern und zugleich gesunde Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu schaffen, so der DBfK. Denn eine chronisch zu geringe Personaldecke in der Nacht schade der Pflegequalität ebenso wie der Berufsattraktivität.

„Die Politik muss handeln. Was wir brauchen, sind klare rechtliche Vorgaben statt einer Verwaltung des Mangels“, betont Lux. „Wir stehen bereit, unsere Expertise in die Gesetzgebung einzubringen – konstruktiv und mit klarem Fokus auf Versorgungssicherheit und Qualität.“

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Hier geht es zum kompletten DBfK-Positionspapier.