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„Sittenwidrig“: Heimmitarbeiter kauft Mercedes von todkrankem Bewohner
Ein teures Auto wird wird von einem schwer kranken Senior zum Schleuderpreis an einen Heimmitarbeiter verkauft. Das OLG Celle erklärte den Vertrag für nichtig.
Ein Heimmitarbeiter kauft ein teures Auto von einem s
Ein betagter Mann, Ende 80 und an einem Hirntumor erkrankt, verkauft einen Mercedes E 300 mit einem Marktwert von 52.000 Euro für nur 5.555 Euro an den Haustechniker der von ihm bewohnten Seniorenresidenz. Ging es da mit rechten Dingen zu? Das hatte das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden. Denn der Nachlassverwalter des kurz nach dem Kauf verstorbenen Seniors weigerte sich, das hochwertige Fahrzeug herauszugeben.
Der Haustechniker klagte daraufhin, wie die „Rechtsdepesche“, das „Portal für Politik und Recht im Gesundheitswesen“ berichtet. Er sah sich demnach im Recht – und den extrem niedrigen Preis als Ausdruck der freien Entscheidung des betagten Bewohners.
„Krasses Missverhältnis“ zwischen Leistung und Gegenleistung
Allerdings: Wenn ein „krasses Missverhältnis“ zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, ist ein Kaufvertrag sittenwidrig. Und das sah das OLG in diesem Fall als gegeben an. Schließlich erhielt der Heimmitarbeiter das Auto zum Schleuderpreis. Erschwerend kam laut Gericht hinzu, dass dem Techniker der Gesundheitszustand des Bewohners bekannt war.
Schlussendlich bewertete OLG Celle dem Kaufvertrag als nichtig und verwehrte dem Heimmitarbeiter damit den Mercedes. Die Privatautonomie, also das Recht, Verträge frei zu gestalten, greife in diesem Fall nicht, weil sie dort ende, wo eine Partei die Schwäche oder Hilflosigkeit der anderen ausnutzt. Da der Heimbewohner schwer krank und dem Heimmitarbeiter gesundheitlich sowie sozial unterlegen war, sei keine echte Verhandlungsfreiheit gegeben gewesen.
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