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Notfallplan für Palliativpatienten vor dem Aus?
In Tübingen steht der Notfallplan für Palliativpatient:innen in Pflegeheimen, der unter anderem von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg erarbeitet wurde, vor dem Aus. Fachleute diskutieren in der Septemberausgabe der Altenplfege: Rechtssicherheit oder Schutz im Pflegeheim?
Rechtssicherheit versus Patientenwohl
Rechtssicherheit contra Patientenwohl beschreibt die aktuelle Debatte. In Tübingen wurde ein Notfallplan für Palliativpatient:innen entwickelt, unter anderem von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg. Nach 16 Jahren erfolgreicher Anwendung steht er nun zur Disposition. Zwei fast zehn Jahre alte Urteile des Bundesgerichtshofs werfen Zweifel an der rechtlichen Bindung solcher Pläne auf. Die zentrale Frage lautet: Darf ein etabliertes Instrument angesichts dieser Unsicherheit ersatzlos gestrichen werden?
Das juristische Argument
Rechtsanwalt und Sozialrechtler Prof. Ronald Richter hält die Streichung für konsequent. Nach seiner Auffassung können die Aktennotizen aus dem Palliativplan die Stellvertreterrolle des Betreuers oder Bevollmächtigten nicht verdrängen. Maßgeblich sei die Umsetzung der Patientenverfügung durch die bevollmächtigte Person. Der Notfallplan könne helfen, den mutmaßlichen Willen der Betroffenen zu ermitteln, entfalte aber keine verbindliche Wirkung. Für Richter gilt, dass die Rechtssicherheit Vorrang hat, auch wenn das Ende des Plans lange nach seiner Einführung erfolge.
Das medizinische Argument
Dr. Med. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht die Abschaffung dagegen kritisch. Er bezeichnet den Schritt als katastrophal. Der Notfallplan habe sich in Tübingen als wichtiges Hilfsmittel etabliert, um Bewohner:innen am Lebensende vor unnötigen Krankenhauseinweisungen zu schützen. Ohne klare Vorgaben drohten Unterversorgung oder Übertherapie. Da weniger als die Hälfte der Bewohner:innen über valide Vorsorgedokumente verfüge, böten standardisierte Notfallpläne eine wertvolle Orientierung für Pflegekräfte.
Die Diskussion macht deutlich, dass Pflegeeinrichtungen sowohl rechtliche Vorgaben als auch die praktische Versorgung im Blick behalten müssen. Am Ende kommt es darauf an, im Ernstfall Orientierung zu haben und Entscheidungen im Sinne der Bewohner:innen zu treffen.
Weitere Informationen zur Diskussion finden Sie im aktuellen „Pro und Contra“ der Fachzeitschrift Altenpflege (09/2025): https://www.altenpflege-online.net/epaper/
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