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Dienstkleidung ist keine Schutzkleidung

Jennifer Schmitz erläutert im Interview des Magazins Altenpflege Unterschiede zwischen Dienstkleidung und Persönlicher Schutzausrüstung, rechtliche Grundlagen sowie Arbeitgeberpflichten bei Bereitstellung und Reinigung.

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Foto: AdobeStock/velimir -

Im Interview erklärt Hygienespezialistin Jennifer Schmitz den Unterschied zwischen Dienstkleidung und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Dienstkleidung ersetzt die private Kleidung während der Arbeit, hat aber keine Schutzfunktion. PSA dagegen schützt Beschäftigte und Bewohner:innen vor Infektionen.

Funktion und Regeln
Dienstkleidung soll kurzärmelig sein und aus Baumwolle oder einem Mischgewebe bestehen. Sie darf nur innerhalb der Einrichtung getragen werden. Ein Wechsel ist spätestens nach zwei Tagen oder sofort bei Verschmutzung erforderlich. Für Schutzkleidung gelten verbindliche Vorgaben aus arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken und aus den Empfehlungen des Robert Koch Instituts. Welche PSA bei welchen Tätigkeiten nötig ist, legt der Arbeitgeber nach einer Gefährdungsbeurteilung fest.

Bereitstellung und Praxis
Schutzkleidung muss der Arbeitgeber kostenfrei in passender Form und ausreichender Zahl bereitstellen. Für Dienstkleidung besteht diese Pflicht nicht. Wird Kleidung mit Krankheitserregern kontaminiert, ist eine desinfizierende Aufbereitung vorgeschrieben. PSA ist immer dann einzusetzen, wenn Infektionsgefahr oder Erregerübertragung möglich sind – unabhängig vom Gesundheitsstatus der Bewohner:innen. Beispiele sind Einmalhandschuhe beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder langärmelige Schutzkittel bei der Versorgung isolierter Personen. Textile Mehrwegkittel dürfen nur einmal pro Bewohner:in verwendet und danach desinfizierend aufbereitet werden.

Weitere Informationen zur Diskussion finden Sie im aktuellen „Magazin Nachgefragt“ der Fachzeitschrift Altenpflege (10/2025). https://www.altenpflege-online.net/epaper/