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„Meilenstein“: Pflegekammer begrüßt Gesetz zur Befugniserweiterung

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Reform als Schritt zu mehr Eigenverantwortung, fachlicher Anerkennung und besseren ländlichen Versorgungsstrukturen.

Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Foto: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Der Bundestag hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt das Gesetz als entscheidenden Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und fachlicher Anerkennung.

„Dies ist die Weichenstellung, auf die wir lange gewartet haben“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Erstmals wird gesetzlich anerkannt, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen dürfen – und dass die Profession selbst an der Definition ihrer Kompetenzen beteiligt werden muss. Das stärkt auch die pflegerische Versorgung, gerade in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz.“

„Pflegebedürftigkeit feststellen dürfen“

Mai fordert zugleich, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen: „Pflegefachpersonen müssen künftig auch Pflegebedürftigkeit feststellen dürfen. Dazu braucht es zügig die Einführung des Gesetzes für Advanced Nursing Practice (ANP) sowie klare Regelungen zur Finanzierung und Abrechnung.“ Das Konzept stehe, nun sei die Ausführung entscheidend.

Für die rund 40.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz bedeutet das Gesetz laut Pflegekammer eine bedeutende Veränderung ihres beruflichen Handlungsspielraums. Es stärke ihre Rolle in der Versorgung, schaffe rechtliche Klarheit und fördere eigenverantwortliches Arbeiten. Das sei gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Schritt.

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