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Das Pflegekompetenzgesetz kommt
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gebilligt. Pflegefachkräfte bekommen damit mehr eigenverantwortliche Befugnisse.
Der Bundesrat hatte das Gesetz im November zunächst gestoppt – allerdings nicht wegen der Pflegeregelungen, sondern wegen eines nachträglich angefügten Sparpakets für die Krankenkassen. Nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss passierte es nun beide Kammern.
Pflegefachkräfte dürfen künftig bestimmte Behandlungen eigenverantwortlich durchführen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Das vom Bundesrat gebilligte BEEP-Gesetz ermöglicht es ihnen, etwa Wunden zu versorgen sowie Diabetes- und Demenzpatienten zu behandeln. Laut Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll der Pflegeberuf damit attraktiver werden.
Bestimmte Behandlungen können Pflegefachkräfte künftig auch ohne ärztliche Diagnose durchführen, wenn sie den Bedarf in einer pflegerischen Diagnose festgestellt haben. Welche Leistungen das konkret sind, legt die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens fest. Ab dem 1. Januar 2026 können die Vertragsverhandlungen dazu beginnen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Meilenstein für die Pflege“. Es sei ein klares Signal, dass die fachliche Rolle der Pflege im Versorgungssystem ernst genommen werde. Zusätzlich werden Pflegeorganisationen künftig stärker an wichtigen Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich beteiligt.
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