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Zahnärztliche Prävention für Pflegebedürftige weiter auf dem Vormarsch
Immer mehr Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen profitieren von speziellen zahnärztlichen Präventionsangeboten. Neue Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zeigen für 2024 einen deutlichen Anstieg – und machen zugleich klar, wo aus Sicht der Zahnärzteschaft noch nachgebessert werden muss.
Die Nachfrage nach speziellen zahnärztlichen Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ist auch im Jahr 2024 weiter gestiegen. Das geht aus einem Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor, der am 22. Januar im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgestellt wurde.
Demnach wurden 2024 insgesamt 535.035 Patientinnen und Patienten mit besonderen Präventionsleistungen versorgt. Dazu zählen unter anderem die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, Maßnahmen zur Mundgesundheitsaufklärung sowie die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Im Jahr zuvor hatten 452.280 Menschen diese Angebote in Anspruch genommen. Seit Einführung der Leistungen setzt sich damit ein kontinuierlicher Aufwärtstrend fort.
KZBV-Vorstandsvorsitzender Martin Hendges wertete die Entwicklung als Beleg für die Bedeutung des Angebots. Die Ergebnisse deckten sich zudem mit der jüngsten Deutschen Mundgesundheitsstudie, die nachhaltige Verbesserungen der Mundgesundheit bei vulnerablen Gruppen zeige. Mundgesundheit und orale Lebensqualität seien wichtige Faktoren für die Allgemeingesundheit, betonte Hendges.
Parallel dazu nahm auch die aufsuchende zahnärztliche Versorgung weiter zu. Die Zahl der Besuche stieg 2024 auf mehr als 1,1 Millionen – ein Plus von 6,2 Prozent. Der überwiegende Teil entfiel auf Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V. Bundesweit bestanden im vergangenen Jahr 7.483 solcher Verträge, was einer Abdeckung von 41,3 Prozent der Pflegeheime entspricht.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sieht die KZBV dennoch weiteren Handlungsbedarf. Hendges forderte die Bundesregierung auf, die bestehenden Kooperationsverträge auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe auszuweiten, um mehr Anspruchsberechtigte zu erreichen.
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