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Home » Alle Beiträge » BSG stärkt Rechte der Pflegeheimbetreiber bei Investitionskosten

Recht

BSG stärkt Rechte der Pflegeheimbetreiber bei Investitionskosten

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Januar 2026 bringt wegweisende Klarstellungen zur Berechnung und Anerkennung von Investitionskosten.

10.02.2026
"Das Urteil des Bundessozialgerichts hat das Potenzial, ein echter „Gamechanger“ in den oft zähen Verhandlungen über Investitionskosten zu sein", sagt Sascha Iffland, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Iffland Wischnewski. Foto: Iffland Wischnewski/Daub Fotodesign

Die Entscheidung dürfte die Verhandlungsposition von Betreibern stationärer Pflegeeinrichtungen gegenüber Sozialhilfeträgern und Schiedsstellen maßgeblich verbessern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Der Senat hat klargestellt, dass die restriktive Praxis mancher Sozialhilfeträger, überzogene Nachweise zu fordern oder fiktive Kosten anzusetzen, keinen Rückhalt...

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