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Pflegeleistungen haben seit 2017 mehr als ein Fünftel an Wert verloren

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind durch die Inflation seit Einführung der Pflegegrade real gesunken. Die Bundesregierung beziffert den Kaufkraftverlust bei einzelnen Leistungen auf über 20 Prozent.

Der Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 betrug 2025 monatlich 796 Euro. Inflationsbereinigt hatte dieser Betrag laut Bundesregierung nur noch einen Gegenwert von 626 Euro – ein Rückgang von gut 21 Prozent im Vergleich zu 2017. Foto: AdobeStock/Andrey Popov

Die Pflegeversicherung zahlt nominal ähnliche oder leicht höhere Beträge als vor acht Jahren. Was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen davon tatsächlich bezahlen können, hat sich jedoch spürbar verringert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Rheinische Post berichtete.

Der Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 betrug 2025 monatlich 796 Euro. Inflationsbereinigt hatte dieser Betrag laut Bundesregierung nur noch einen Gegenwert von 626 Euro – ein Rückgang von gut 21 Prozent im Vergleich zu 2017. Beim Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen fiel der reale Wertverlust noch höher aus: Von den nominalen 224 Euro blieben kaufkraftbereinigt 173 Euro übrig, ein Minus von rund 23 Prozent gegenüber 2017.

Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linken, sprach in der Rheinischen Post von einer „schleichenden finanziellen Belastung“ für Millionen Betroffene. Zentrale Leistungen hätten seit 2017 erheblich an Kaufkraft eingebüßt. Die nominalen Erhöhungen seien in Wahrheit „eine reale Kürzung für jene, die auf Unterstützung angewiesen sind“.