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Digitalisierung in der Pflege: Bündnis warnt vor fehlender Verbindlichkeit
Die geplante Pflegereform könne nur mit verbindlichen digitalen Strukturen Wirkung entfalten, warnt das Bündnis Digitalisierung in der Pflege – und fordert eine nationale Strategie mit klaren Zuständigkeiten.
Die anstehende Pflegereform könne nach Ansicht des Bündnisses Digitalisierung in der Pflege nur dann nachhaltige Wirkung entfalten, wenn die Digitalisierung verbindlich verankert werde. Der Zusammenschluss aus neun Sozial-, Pflege- und Gesundheitsverbänden warnt, dass digitale Lösungen angesichts von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und steigenden Versorgungsanforderungen zur Grundvoraussetzung für Effizienz und Qualität würden.
Zwar sei die Digitalisierung im „Zukunftspakt Pflege“ als Querschnittsthema vorgesehen, die bislang geplanten Maßnahmen blieben laut Bündnis jedoch zu unverbindlich. Frühere Erfahrungen – etwa mit der Telematik-Infrastruktur – hätten gezeigt, dass fehlende Umsetzungsverbindlichkeit zu Verzögerungen führe. Das Bündnis fordere daher einen nationalen Strategieplan zur Pflege-Digitalisierung mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Standards und überprüfbaren Meilensteinen.
Gesicherte Finanzierung
Auch die Finanzierung müsse gesichert werden. Investitionen, laufende Kosten und Personalaufwand für IT-gestützte Prozesse sollten zuverlässig refinanziert werden, heißt es. Denkbar seien eine dauerhafte Digitalisierungspauschale und definierte Personalschlüssel für IT-Fachkräfte in Pflegeeinrichtungen. Effizienzgewinne sollten demnach vor Ort bleiben, um die Innovationsfähigkeit zu stärken.
Einen weiteren Schwerpunkt sieht das Bündnis in der Pflegeinformatik. Pflegerische Routinedaten müssten interoperabel und sektorenübergreifend nutzbar sein. Zudem brauche es Fortbildungsprogramme, um digitale Anwendungen in die Praxis zu integrieren.
„Die Reform bietet die Chance, Digitalisierung als tragende Infrastruktur der Pflege zu etablieren“, erklärte das Bündnis. Dafür seien jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen und verbindliche Umsetzungsschritte notwendig.
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