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AGVP fordert Gleichbehandlung aller Träger bei staatlichen Förderprogrammen
Private Pflegeeinrichtungen werden bei staatlichen Förderprogrammen systematisch benachteilig, sagt jetzt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP). Besonders bei Programmen zur Klimaanpassung und Fachkräftesicherung sähen die privaten Träger eine ungerechtfertigte Diskriminierung.
„Die Sonne scheint nicht nur auf freigemeinnützige Pflegeheime“, erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner. Auch in privaten Einrichtungen litten Personal und Bewohner unter Hitzebelastungen. Die Koppelung staatlicher Fördermittel an bestimmte Rechtsformen führe dazu, dass Bewohner privater Einrichtungen zu „Pflegebedürftigen zweiter Klasse“ würden.
Greiner betont: „Der Schutz Pflegebedürftiger und der Beschäftigten darf nicht davon abhängen, wer das Heim betreibt, sondern dass dort verlässlich gepflegt und gearbeitet wird.“
Betroffene Förderprogramme
Konkret nennt der Verband Programme wie „rückenwind³“ zur Fachkräftesicherung oder „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo), die ausschließlich für freigemeinnützige Träger zugänglich sind. Dies geschehe, obwohl private Pflegeunternehmen dieselben Versorgungsaufträge erfüllen.
Forderung nach Gleichbehandlung
Der AGVP fordert Bund und Länder auf, „diskriminierende Förderkriterien zu streichen und alle Träger gleich zu behandeln“. Die aktuelle Praxis widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung und verhindere eine faire Verteilung öffentlicher Mittel.
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