Pflegemanagement
AltenpflegeKongress in Dortmund: Alles über Vorbehaltsaufgaben
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen wirken absolut: Auch gegenüber Ärzten und Vorgesetzten. Prof. Thomas Klie klärt auf dem AltenpflegeKongress am 18./19. Oktober darüber auf, was Verantwortliche zu Vorbehaltsaufgaben wissen müssen.

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen normiert. Tätigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung des Pflegeprozesses sind ausschließlich von Pflegefachpersonen durchzuführen. Dies wird Organisations- und Ablaufstrukturen in der Altenpflege nachhaltig verändern.
Hat die Fachkraftquote noch Bestand? Welche arbeits- und haftungsrechtlichen Konsequenzen sind mit den Vorbehaltsaufgaben verbunden? Und was heißt es für die Praxis, das Konzept der Vorbehaltsaufgaben umzusetzen? Antworten liefert Pflegeexperte und Jurist Prof. Klie in Hamburg und den anderen Kongressorten.
Rechtsanwalt Peter Sausen gibt ein Update zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die Personalbemessung. Pflegeexperte Michael Wipp macht die Teilnehmenden fit für die Dienstplanbesetzung. Erstmals schließt sich auf dem AltenpflegeKongress ein Pflegequalitätsgipfel an.
Weitere Themen sind unter anderem:
- Plötzlich PDL: Fachlich top, aber was macht sie wirksam als Führungskraft? (Siegfried Huhn)
- Ressourcen stärken durch pflegerisch-therapeutische Versorgung (Nadine-Michéle Szepan, Yvonne Ehmen)
- Wie Digitalisierung in den Pflegeteams gelingt – So nehmen Sie alle Mitarbeitenden mit! (Stefanie Heise, Sabine Raab & Tony Strunz)
- Qualitätsprüfungen im pflegefachlichen Kontext (Annegret Miller, Heike Jurgschat-Geer)
- Vorbehaltsaufgaben: Richtig delegieren ( Annegret Miller, Heike Jurgschat-Geer)
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