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Bewohnerautonomie zulassen ist Leitungsaufgabe

Wie präsent das Thema Selbstbestimmung in der Sozialen
Betreuung ist, und wie Betreuungsteams sicherstellen,
dass Bewohner ihren Alltag so selbstbestimmt wie
möglich gestalten – das wollte die Redaktion
Aktivieren diesmal in der Rubrik
"Nachgehakt" wissen und hat sich bei Betreuenden und
Experten umgehört.

- Auch Menschen mit Demenz können in den meisten Fällen eine Ablehnung deutlich machen, und dies ist als Willenserklärung zu respektieren.Foto: Werner Krüper

"Selbstbestimmung ist bei uns handlungsleitend und
konzeptionell verankert. Wenn sich unsere Gäste in der
Tagespflege übergriffig behandelt fühlen, dann melden
sie sich ganz schnell wieder ab", sagt Heike Schwabe,
die zwei Tagespflegeeinrichtungen im
niedersächsischen Fintel leitet. Der Gast sei eine
selbstständige Person, die selbst entscheidet, was sie
tut. Das steht auch so im Leitbild der Einrichtung. Als
Leitung muss man laut Schwabe, wenn ein Gast Angebote
ablehnt, genau hinschauen, ob es vielleicht die
falschen Angebote sind – weil ein Thema oder eine
Tätigkeit ihn nicht interessieren.

Auch Beraterin Claudia
Heim
unterstreicht: In erster Linie bestimme der
pflegebedürftige Mensch über die Ausgestaltung der
Hilfeleistung und Betreuung. Sie betont dabei die
zentrale Bedeutung der Leitungskraft, deren Aufgabe es
sei, Mitarbeitern den Rücken zu stärken, damit diese
nicht aus Sorge um den Bewohner dessen
Selbstbestimmungsrecht beschneiden.

Wie andere Betreuungsteams das Thema Selbstbestimmung
leben, ist nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der
Zeitschrift. Sie kennen Aktivieren noch nicht? Dann
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