News

BGH stärkt Seniorenheime bei TV-Weiterleitung

Gute Nachrichten für Heimbetreiber: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Seniorenwohnheime Fernseh- und Radiosignale ohne zusätzliche Lizenz weiterleiten dürfen.

Heimbetreiber dürfen TV-Signale im Haus weiterleiten - ohne Extra-Lizenz.
Heimbetreiber dürfen TV-Signale im Haus weiterleiten - ohne Extra-Lizenz. Foto: AdobeStock Daisy Daisy

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wichtiges Urteil für Seniorenheime gefällt: Die Weiterleitung von per Satellit empfangenen TV- und Hörfunksignalen an Bewohnerzimmer ist ohne zusätzliche Lizenz erlaubt. Laut BGH handelt es sich dabei nicht um eine „öffentliche Wiedergabe“ im urheberrechtlichen Sinne.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass weder ein spezifisch technisches Verfahren verwendet noch ein neues Publikum erreicht werde. Die Programme würden zeitgleich, unverändert und vollständig weitergeleitet, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Geklagt hatten die Gema und Corint Media, die Lizenzverträge mit dem Heimbetreiber durchsetzen wollten. Beide sahen Urheberrechte durch die Signalweiterleitung verletzt. Der BGH wies ihre Revisionen zurück und folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Auch die Weiterleitung in Speise- und Gemeinschaftsräume bleibt erlaubt. Diese Räume gelten laut BGH als Erweiterung der Privatsphäre der Bewohner.

Passend dazu: Mit der zunehmenden Digitalisierung der Pflege gewinnen Themen wie Datenschutz, Telematikinfrastruktur und Künstliche Intelligenz weiter an Bedeutung. Leitungskräfte müssen dabei Chancen für Entlastung und Qualitätssicherung nutzen, ohne rechtliche Anforderungen aus dem Blick zu verlieren. Genau hier setzt die Altenpflege Digitalkonferenz 2026 an: Sie vermittelt praxisnah, welche digitalen Lösungen wirklich helfen, welche gesetzlichen Entwicklungen jetzt relevant sind und mit Mehrwert für Mitarbeitende und Bewohner:innen einsetzen können. Anmeldung unter: https://vinc.li/digitalkonferenz

Anzeige: