Pflegemanagement
BKSB plädiert für geschützte Begegnungsmöglichkeiten
Bei allem Verständnis und den entsprechenden Diskussionen für Lockerungen des Shutdowns in der Gesellschaft ist der BKSB – Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen – der Auffassung, dass die älteren, pflegebedürftigen und multimorbiden Menschen in Pflegeeinrichtungen einen dauerhaften Schutz benötigen.

Dieter Bien, BKSB-Vorsitzender und Geschäftsführer der Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises gGmbH
Foto: BKSB
"Die Konsequenz daraus ist, dass das Besuchsverbot weiterhin aufrecht erhalten werden muss und mithin nur in palliativen Situationen und unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen ein Kontakt von Bewohnern zu Angehörigen erfolgen kann," erklärt der Vorsitzende, Dieter Bien aus Hanau und ergänzt: "gleichwohl werden wir in enger Abstimmung mit Fachpersonen aus den Bereichen Ethik, Pflege sowie Angehörigen- und Bewohnervertretern Konzepte zur Kontaktverbesserung und zum Umgang mit Covid-19-Patienten in unseren Einrichtungen erarbeiten".
Pflegeheime müssten sich Gedanken über Ideen und Lösungen zur Verbessrung der Situation von Bewohnern und Angehörigen machen, "wobei wir zwingend für bundeseinheitliche Regelungen plädieren," macht der stellvertretende Vorsitzende, Stefan Eckner aus Leipzig, deutlich. Neben der Verbesserung der sozialen Betreuung, der Schaffung von Angeboten der Videotelefonie oder der Einrichtung von Telefonpatenschaften, sei "der Besuch mit einem Gespräch über die Terrasse oder den Balkon in den letzten Wochen eine beliebte Abwechslung und eine schöne Alternative zum früheren Besuch bzw. zur früheren Begegnung" gewesen.
Um diesem Wunsch nach Gesprächen und Sichtkontakten mit Angehörigen und Besuchern nachzukommen, könnten Einrichtungen "geschützte Begegnungsräume" schaffen.
Dabei stehe allerdings noch die Frage der Refinanzierung für bauliche Maßnahmen oder Anschaffungen, wie Trennwände oder Container im Raum. Auch der personelle Aufwand erhöhe sich im Zuge solcher geschützter Begegnungen. "Während der zusätzliche personelle Aufwand über § 150 SGB XI refinanziert werden könnte, muss für die Investitionskosten eine andere Lösung gefunden werden. So erscheint hier eine Finanzierung über die Länder und/oder die Sozialhilfeträger sinnvoll und notwendig", so der Verband in seiner Pressemitteilung. "Bei der Anzahl der Pflegeheime in Deutschland und einem Investitionsaufwand pro Heim von ca. 5.000 bis 10.000 Euro errechnet sich ein Investitionsbedarf von ca. 100 Mio. Euro. Bedenkt man die Milliardensummen, die nun in die Wirtschaft gesteckt werden, handelt es sich hier im Kampf um das Überleben unserer älteren und hilfsbedürftigen Menschen in der stationären Pflege um eine vergleichsweise geringe Investition", so der BKSB-Vorsitzende Bien abschließend.
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