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Chance für das interne QM

Im fünften von sechs Bereichen der neuen Qualitätsprüfung werden keine neuen Informationen erhoben, sondern bedarfsübergreifende Qualitätsaspekte im Lichte der bislang vorliegenden Ergebnisse beurteilt.

Foto: Werner Krüper

Für die Erfassung der Informationen im Qualitätsbereich 5 ziehen sich die Prüfer zu einem Teamgespräch zurück. Mitarbeiter der Einrichtung nehmen daran nicht teil. Die Einrichtung sollte lediglich einen Raum zur Verfügung stellen, der ein ungestörtes Teamgespräch der Prüfer ermöglicht. Die Dauer des Gesprächs wird im Abschlussbericht des Entwicklungsprojekts mit durchschnittlich 45 Minuten vorgesehen. Allerdings gab es in der Erprobungsphase starke Unterschiede beim Zeitbedarf, abhängig von den Prüfteams und dem Umfang der Defizite.

Im Qualitätsbereich 5 werden keine neuen Informationen erhoben, vielmehr geht es darum, die bereits im bisherigen Prüfungsverlauf individuell gemachten Feststellungen zusammenzutragen, schriftlich zu fixieren und einer vorläufigen Bewertung zu unterziehen. Dazu wird der Prüfbogen B der Anlage zwei genutzt.

Der Prüfbogen B enthält alle einrichtungsbezogenen Aspekte. Er unterteilt sich in zwei große Bereiche:

  • Im ersten Bereich werden allgemeine Angaben zur Einrichtung wie bisher auch festgehalten. Im Formular werden neben den teilnehmenden Personen auch die Uhrzeiten der Prüfung dokumentiert. Das Formular bietet Raum für bis zu drei Prüftage. Unverändert wird auch der Prüfanlass dokumentiert. Neben der Regel-, Anlass- oder Wiederholungsprüfung kann auch die nächtliche Prüfung als Option ausgewiesen werden. In der Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) wird darauf verwiesen, dass eine Prüfung zur Nachtzeit auf die Fälle zu begrenzen ist, in denen das Ziel der Qualitätssicherung zu anderen Tageszeiten nicht erreicht werden kann (vgl. QPR Nummer 5 Absatz 2). Im Anschluss erfolgt eine Dokumentation der Bewohnerstruktur und der Personalstruktur.
  • Der zweite Bereich umfasst die sechs Qualitätsbereiche. Für die ersten vier bewohnerbezogenen Bereiche werden pro Qualitätsaspekt Auffälligkeiten und die Zahl der betroffenen Personen dokumentiert. Daran schließt sich die inhaltliche Bearbeitung des Qualitätsbereichs 5 anhand von fünf Qualitätsaspekten an, die im Folgenden näher betrachtet werden.

Informationen zusammenführen

Die bedarfsübergreifenden Qualitätsaspekte sind so aufgebaut wie die bewohnerbezogenen Themen. Die Qualitätsaussage wird durch zu beurteilende Inhalte ergänzt und durch Leitfragen konkretisiert.

Im ersten Qualitätsaspekt geht es um die Erfassung von pflegerelevanten Risiken und der geplanten Umsetzung von Prophylaxen. Auch fallen in diesen Bereich Gefährdungen des Bewohners z. B. im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder mit herausforderndem Verhalten. Grundlage sind Informationen, die im Bereich Mobilität oder Selbstversorgung erhoben wurden. Alle festgestellten Defizite im Risikomanagement aus der Stichprobe werden hier zusammengeführt.

Der zweite Qualitätsaspekt thematisiert die biografieorientierte Unterstützung. Erkenntnisse zu Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Einzugsbegleitung bilden die Informationsgrundlage. Selbstverständlich wird auch der biografische Bezug bei der Unterstützung von Menschen mit herausfordernd erlebtem Verhalten betrachtet. Beachtenswert ist das inhaltlich skizzierte Verständnis von Biografieorientierung in der Qualitätsaussage (siehe Kasten).

Hierunter fällt nicht nur, dass der Bewohner als Frühaufsteher auch weiter früh aufstehen kann und Hilfe erfährt. Hierzu zählt auch, dass die Bewohner Unterstützung erhalten, um die Aktivitäten, die ihnen wichtig waren, weiter ausüben zu können. Es wird in diesem Qualitätsaspekt deutlich, dass keineswegs auf biografisch bedeutsame Ereignisse im Lebensverlauf verzichtet werden kann. Im Gegenteil, es ist – soweit möglich – der Bezug in der Maßnahmenplanung herzustellen und mit dem Alltag in der Gegenwart zu verknüpfen. Das gilt für alle Bewohner, nicht nur für Menschen mit Demenz.

Der Qualitätsaspekt 5.2 verdeutlicht noch einmal den Stellenwert, den die Soziale Betreuung im Versorgungsprozess und in den Qualitätsbereichen drei und vier der Qualitätsprüfung gewinnt. Damit eine biografieorientierte Unterstützung im Sinn der Qualitätsprüfung gelebt werden kann, bedarf es der engen Zusammenarbeit zwischen allen Berufsgruppen.

Der dritte Qualitätsaspekt beschäftigt sich mit der Hygiene. Maßgeblich sind hier Beobachtungen im Kontext Körperpflege, Inkontinenzversorgung und medizinische Behandlungspflege. Die Leitfrage zielt auf das hygienisch korrekte Handeln der Mitarbeiter ab.

Der vierte Qualitätsaspekt fokussiert die Hilfsmittelversorgung, soweit sie im Einflussbereich der Einrichtung liegt. Angesprochen sind alle zuvor thematisierten Qualitätsbereiche vom Rollator in der Mobilität über das angepasste Besteck beim Mittagessen bis zum Hörgerät und der Sehhilfe.

Im fünften Qualitätsaspekt „Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit“ wird das Paradigma einer person-zentrierten Pflege und Teilhabe aufgegriffen. Neben der Grundpflege kommen hier besonders Informationen zu „Freiheitsentziehende
Maßnahmen“ und „Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen“ zum Tragen.

Für die eigene Analyse nutzen

Zu jedem der fünf Qualitätsaspekte trifft das Prüferteam nach dem Austausch der Erkenntnisse eine vorläufige Einschätzung. Im Abschlussgespräch mit der Einrichtung werden die Ergebnisse besprochen und Empfehlungen – im Sinne einer Beratung – diskutiert, sofern dies relevant ist. Abweichende Sichtweisen der Einrichtung sind schriftlich festzuhalten.

Der Qualitätsbereich 5 wird nicht veröffentlicht und unterliegt nicht der Bewertungssystematik aus den Bereichen 1 bis 4. Er fließt direkt in den Prüfbericht ein. Eine nachvollziehbare Benennung der Qualitätsdefizite ist erforderlich, damit diese für die Erteilung von Bescheiden der Landesverbände der Pflegekassen sowie für evtl. erforderliche Sozialgerichtsverfahren als Grundlage dienen können (vgl. Anlage 9 Prüfbericht, S.5).

Für die Einrichtung kann der Qualitätsbereich 5 der MDK-Prüfung eine wertvolle Hilfe für das interne Qualitätsmanagement darstellen. Durch die Zusammenführung der individuellen Feststellungen bei den neun Bewohnern der Stichprobe entsteht eine übersichtliche Zusammenfassung, die Hinweise gibt, ob ein Handlungsbedarf auf Organisationsebene besteht.

Wurden bei den Risiken Defizite bei der Risikoerfassung gefunden, etwa mit Blick auf Dekubitus oder Sturz, kann man den Prozessschritt in Pflegeprozess und Dokumentation reflektieren. Finden sich hingegen drei Defizite zum selben Thema, würde man gezielt darauf sein Augenmerk richten.

Zieht man nun die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung und die Qualitätsindikatoren hinzu, lassen sich Ansätze zur gezielten Verbesserung noch besser präzisieren. Im Ergebnis bietet das System daher die Chance, um das eigene QM effektiver zu gestalten. Andererseits setzt eine sinnvolle Verdichtung auch eine Mindestzahl an Fällen voraus. Es kann bei den ausgewählten neun Bewohnern vorkommen, dass die jeweiligen Qualitätsaspekte nur bei kleinen Teilmengen der Stichprobe relevant werden und bei jedem Punkt im Bereich 5 nur ein oder zwei Auffälligkeiten zum Tragen kommen. Dann hilft die Zusammenführung auf Einrichtungsebene nicht weiter und der Erkenntnisgewinn des Qualitätsbereichs 5 bleibt so für die Einrichtung gering.