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Corona-Testverordnung: Kostenerstattung angepasst
Der GKV-Spitzenverband hat die Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Testverordnung für Pflegeeinrichtungen entstehen, neu geregelt

Folgende Punkte wurden in den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes angepasst:
1. Der maximale Erstattungsbetrag je Test nach § 6 Absatz 3 Satz 3 TestV wurde erhöht.
2. Ohne vorliegende Feststellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gilt als maximale monatliche Testmenge 30 Tests je Bewohner (statt bislang 20).
3. Die Frist, bis wann Pflegeheime ohne vorliegende Feststellung des ÖGD die festgelegten Testmengen beschaffen und nutzen können, entfällt. Zuvor betrug diese 30 Tage.
Die vollständige Fassung steht auf der Webseite des GKV-Spitzenvebandes zum Download bereit.
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