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DBfK fordert Nachbesserung bei Pflegeassistenzausbildung

Der DBfK sieht im Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Vera Lux, Präsidentin Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
"Unserer Erfahrung nach sind 24 Monate erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen", sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Bild: Susanne-Schmidt-Domine

„Das Problem ist zwar erkannt und ein Weg eingeschlagen, der endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildungen eröffnet, die wir schon lange fordern. Allerdings müssen wesentliche Aspekte nachgebessert werden, sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben“, fasst DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf zusammen.

Der Referentenentwurf sieht derzeit eine Ausbildungsdauer von 18 oder 12 Monaten vor. „Eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten lehnt der DBfK kategorisch ab, da dies zu einer weiteren Deprofessionalisierung der Pflegeberufe führen wird. Es ist nicht möglich in 12 Monaten alle notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, die über die bisherigen unterschiedlichen Pflegehelferausbildungen hinaus gehen und für eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Settings und Altersstufen sowie für eine Ausweitung von Behandlungspflege qualifizieren“, so Lux. „Die Menschen mit Pflegebedarf können jedoch keine weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität hinnehmen. Aus dem gleichen Grund fordern wir auch, dass ein Schulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenzausbildung ist und nicht durch eine Prognoseeinschätzung ersetzt werden kann. Ein Hauptschulabschluss muss Voraussetzung sein, um eine Durchlässigkeit in die Ausbildung zur Pflegefachperson zu sichern. Unserer Erfahrung nach sind 24 Monate erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen.“

Positiv bewertet der DBfK, dass die Ausbildung im Anschluss eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson ermögliche. „Diese Durchlässigkeit ist wichtig, damit der Beruf attraktiv ist und auch für die Pflegeassistent:innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven bietet. Nur so werden wir genügend gut qualifizierte Kolleg:innen für die Pflegeassistenz gewinnen. Und das ist vor allem ein Gewinn für die Menschen mit Pflegebedarf“, ist Lux überzeugt.