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DBfK: Heilkundeübertragung an Pflegefachpersonen muss kommen
Wenn es nach dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) geht, muss die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonen nun schnell erfolgen. Anders werde die Versorgung nicht aufrechtzuerhalten sein.
„Es braucht nun wirksame regulatorische Reformen, damit Pflegefachpersonen auch in Deutschland endlich zusätzliche heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich ausüben können und diese auch entsprechend vergütet werden“, sagte der DBfK Nordwest-Vorsitzende Dr. Martin Dichter auf dem DBfK Pflegetag Nordrhein-Westfalen am 19. September. „Wir erwarten, dass die Landesregierung NRW sich dafür einsetzt und sehen sie auch in der Verantwortung, entsprechende Studiengänge kurzfristig zu etablieren und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen“, so Dichter. Nur so stünden künftig ausreichend Pflegeexpertinnen und -experten zu Verfügung.
Der Verband sieht seine Forderungen in den Pflegevorausberechnungen des Statistischen Bundesamts bestätigt. Demnach werde die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland allein durch die zunehmende Alterung bis 2035 um 14 Prozent und bis 2055 um 37 Prozent zunehmen. Zeitgleich werden laut einer Studie der Robert-Bosch-Stiftung aus dem Jahr 2021 zahlreiche Hausarztstellen unbesetzt und viele Landkreise unterversorgt sein. „Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir es uns in Deutschland nicht länger leisten können, das Potenzial von Pflegefachpersonen unzureichend zu nutzen“, so Dichter.
Die Übertragung zusätzlicher Kompetenzen und heilkundlicher Tätigkeiten an die Pflege soll durch das Pflegekompetenzgesetz erfolgen. Einen Referentenentwurf hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Ministerium im September vorgelegt. Das Bundeskabinett hat ihn bereits beschlossen. Als nächstes muss der Bundestag seine Zustimmung geben.
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