Pflegequalität
DBfK warnt vor leichtfertiger Aufhebung der Fachkraftquote
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest fordert, an der Fachkraftquote von 50 Prozent festzuhalten, bis Qualität und Quantität des Assistenzpersonals verbindlich geregelt sind.

Durch die Einführung eines Personalbemessungssystems soll in Zukunft nicht mehr eine grundsätzlich einzuhaltende Fachkraftquote in Pflegeheimen, sondern eine an den individuellen Versorgungsbedarf angepasste Pflegefachkraftquote definiert werden. Dazu plant Bremen eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes. Der DBfK Nordwest hat dazu eine Stellungnahme verfasst.
Auf qualifizierten Einsatz von Assistenzkräften achten
„Eine unserer unabdingbaren Forderungen in diesem Zusammenhang ist, dass für eine qualitativ hochwertige Versorgung auf den Einsatz von qualifiziertem Pflegeassistenzpersonal geachtet werden muss“, sagte Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest. Eine Aufhebung der Fachkraftquote in Alten- und Pflegeheimen könne deshalb nur parallel zur Einführung von verbindlichen Regelungen zu Qualität und Quantität des Einsatzes von Pflegeassistenzpersonal erfolgen.
Gestaltung des Pflegeprozesses ist eine Vorbehaltsaufgabe
Ein weiterer nach Ansicht des DBfK kritikwürdiger Punkt an der Gesetzesänderung betrifft die Planung und Gestaltung des Pflegeprozesses. Diese gehört zu den Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen und beinhaltet per se eine angemessene, professionelle Beziehungsgestaltung sowie die Einbindung pflegebedürftiger Personen und deren Angehöriger, ist der Stellungnahme zu entnehmen: Die künftig geplante bloße Anhörung Pflegebedürftiger schließt sich demnach aus.
„Diese Form der Mitbestimmung ist zu schwach“, sagte Seismann-Petersen. „Sie beschneidet das Recht auf Selbstbestimmung Pflegebedürftiger. Aus pflegefachlicher Sicht kann die Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung nur im Einvernehmen mit der pflegebedürftigen Person erfolgen.“
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