Pflegepraxis
Gesetz zur Digitalisierung in der Pflege liegt vor
Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind die Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf beschlossen. Mitte des Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

„Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, welchen Unterschied die Digitalisierung im Gesundheitswesen machen kann, oder auch machen könnte, wenn sie weiter vorangeschritten wäre“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Zwar sei eine Pflege ohne menschliche Zuwendung nicht möglich. Aber digitale Anwendungen und Apps „können in der Pflege einen Unterschied machen und die Kosten werden von den Pflegekassen erstattet“, so Spahn. Apps sollen zum Beispiel bei der Sturzprophylaxe oder der Dekubitusversorgung unterstützend zum Einsatz kommen. Auch die Pflegeberatung soll durch digitale Elemente erweitert werden.
Laut Spahn sei das Gesetz ein „Update“, um die Versorgung zu stärken: „Unser Gesundheitssystem zeigt in der aktuellen Lage seine Belastungssituation. Selbst in der Krise können wir uns darauf verlassen, aber wir können uns nicht darauf ausruhen.“
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