Pflegequalität

Indikatorenerhebung ist aufgeschoben

Bis zum 31. März sind Pflegeeinrichtungen von der Pflicht entbunden, indikatorenbezogene Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität zu übermitteln. So sieht es eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor.

Foto: Werner Krüper Bis einschließlich März müssen die Verantwortlichen in den Pflegeeinrichtungen keine indikatorenbezogenen Daten erheben und an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln.

Anlass der Verordnung sind die hohen Corona-Fallzahlen und die damit einhergehende Belastungssituation für Pflegende. Laut BMG müsse die pflegerische Versorgung sichergestellt sein. „Dies bedingt insbesondere, dass das Personal in der besonderen Belastungssituation soweit wie möglich von über die pflegerische Versorgung hinausgehenden Aufgaben freigestellt wird“, erklärte das BMG in einem Referentenentwurf, der der Verordnung vorausging.

Die Qualitätsprüfungen sollen sich durch das Aussetzen der Indikatorenerhebung übrigens nicht weiter aufschieben. Das teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf Anfrage der Fachzeitschrift Altenpflege mit. Die Prüfungen setzen noch bis zum 28. Februar aus und sollen im März wieder starten.